Prüfungskriterien
Die Sachverständigenprüfungspflichten sind nun in der AwsV, gültig seit 01.08.2017, geregelt.
Oberirdische bzw. Kellertankanlagen,
hiermit sind sowohl rechteckige Stahl-, Kunststoffbatterie-, Stahlbatterie-, Zylindrische Stahltankanlagen und alle anderen Bauformen von Heizölbevorratungsanlagen gemeint.
Sachverständigenprüfungspflichten sind:
Tankanlagen innerhalb von Wasserschutzgebieten ab 5.000 Litern und
Tankanlagen außerhalb von Wasserschutzgebieten ab 10.000 Litern Fassungsvermögen sind wie folgt zu prüfen:
- Nach Installation vor Inbetriebnahme.
- Bei größeren Änderungen (Bsp. bei Änderung des Fassungsvermögerns).
- Wiederkehrend mindestens alle 5 Jahre, der Prüfungszeitraum kann verkürzt werden.
- Nach Außerbetriebnahme muss eine Stilllegungsprüfung erfolgen.
- Bei Demontage muss eine Stilllegungsprüfung erfolgen.
Unterirdische bzw. Erdtankanlagen
- Nach Installation vor Inbetriebnahme.
- In Wasserschutzgebieten (Zone I, II, III oder IIIA) 2,5 Jährig.
- Außerhalb von Wasserschutzgebieten 5 Jährig.
- Nach Außerbetriebnahme muss eine Stilllegungsprüfung erfolgen.