Prüfungen, Tüv und Prüfpflichtige Anlagen.
Tankanlagen sind über die regelmäßigen fachbetrieblichen Prüfungen, auch gesetzlich nach AwSV prüfungspflichtig.
Tankanlagen sind über die regelmäßigen fachbetrieblichen Prüfungen, auch gesetzlich nach AwSV prüfungspflichtig.
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen oberirdischen Tankanlagen, welche beispielsweise in Kellern, abgeschlossenen Räumen oder im freien stehen und Unterirdischen Tankanlagen, welche im Erdreich liegen.
Hiermit sind alle Bauformen und Materialien gemeint.
Tankanlagen ab 1.000 Liter
Gemäß § 62 WHG hat jeder private Öltankbesitzer Betreiberpflichten, entsprechend dieser Pflichten muss er seine Anlage durch fachbetriebliche Wartung funktionssicher halten. Die fachbetriebliche Wartung muss in mindestens in fünf jährigen Zyklen stattfinden, um Gewässerverunreinigungen auszuschließen. Dabei geht der Gesetzgeber unter anderem vom Grundsatz der doppelten Sicherheit, also der Doppelwandigkeit der Tankanlagen aus.