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Der Betreiber darf ausschließlich einfache Sichtkontrollen durchführen. Arbeiten wie Wartung, Reinigung, Reparaturen oder Sanierungsmaßnahmen an Heizöltankanlagen unterliegen der Fachbetriebspflicht.

Diese Tätigkeiten dürfen nur von einem zugelassenen Fachbetrieb nach AwSV ausgeführt werden. Eigenmächtige Eingriffe können nicht nur die Betriebssicherheit gefährden, sondern auch rechtliche und versicherungstechnische Konsequenzen haben.

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