1 Allgemeines / Anwendungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen, Werkleistungen und sonstigen Leistungen der Tankschutz Bonn UG, Holzlarer Straße 26, 53229 Bonn, gegenüber ihren Vertragspartnern. Sie gelten auch für Leistungen, die durch von der Tankschutz Bonn UG beauftragte kooperierende Unternehmen, Nachunternehmer oder Erfüllungsgehilfen im Zusammenhang mit dem jeweiligen Auftrag erbracht werden.
1.2 Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB sowie gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 14 BGB.
1.3 Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt wurde.
1.4 Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Vertragsgegenstand und Leistungen
2.1 Der Auftragnehmer erbringt insbesondere Leistungen im Bereich Tankschutz, Tankreinigung, Tankstilllegung, Tankdemontage, Tankentsorgung, Instandsetzung, Prüfung, Wartung, Ausbau, Nebenarbeiten sowie die Lieferung und Installation von Zubehör, Anlagenteilen und sonstigen Waren.
2.2 Angaben auf der Internetseite, in Prospekten, Werbematerialien oder sonstigen Darstellungen stellen, soweit nicht ausdrücklich anders bezeichnet, kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Anfrage oder Bestellung.
2.3 Maßgeblich für Art und Umfang der Leistung sind das individuelle Angebot, die Auftragsbestätigung sowie ergänzend diese AGB.
3. Vertragsschluss
3.1 Der Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots des Auftragnehmers durch den Kunden oder durch schriftliche oder in Textform erfolgende Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande.
3.2 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
3.3 Der Vertragsschluss kann schriftlich, in Textform, telefonisch oder mündlich erfolgen. Bei telefonischen oder mündlichen Beauftragungen kann der Auftragnehmer den Vertragsinhalt in Textform bestätigen.
3.4 Gegenüber Verbrauchern werden die Vertragsbestimmungen einschließlich dieser AGB rechtzeitig vor Vertragsschluss in Textform zur Verfügung gestellt. Sofern ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, werden dem Verbraucher die gesetzlich erforderlichen Informationen gesondert erteilt.
4. Preise und Vergütung
4.1 Alle Preise ergeben sich aus dem individuellen Angebot des Auftragnehmers.
4.2 Gegenüber Verbrauchern verstehen sich Preise als Gesamtpreise einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
4.3 Gegenüber Unternehmern verstehen sich Preise im Zweifel netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht ausdrücklich Bruttopreise vereinbart wurden.
4.4 Das Angebot basiert auf den vom Kunden gemachten Angaben zur Anlage, zum Leistungsumfang, zu Einbauten, Zugänglichkeit, baulichen Situation, Verschmutzung, Kontaminationslage, Sicherheitslage und sonstigen örtlichen Verhältnissen.
4.5 Soweit dem Angebot keine anderslautende Vereinbarung zugrunde liegt, kalkuliert der Auftragnehmer auf Basis einer technisch ordnungsgemäßen, zugelassenen und zugänglichen Anlage ohne verdeckte Erschwernisse, außergewöhnliche Verschmutzungen, unvorhersehbare Kontaminationen oder nicht mitgeteilte Einbauten.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
5.1 Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Angebotserstellung und Auftragsdurchführung wesentlichen Angaben vollständig und richtig zu machen.
5.2 Der Kunde hat insbesondere Angaben zu machen zu:
dem Zustand der Tankanlage,
Art, Größe und Bauweise der Anlage,
Rohrleitungen, Armaturen, Einbauten und Nebenanlagen,
Zugänglichkeit, Abständen, Deckenhöhen und Transportwegen,
bestehenden Verschmutzungen, Kontaminationen oder Gefahrenquellen,
baulichen Hindernissen,
erforderlichen Genehmigungen,
sowie zu allen sonstigen Umständen, die für die sichere und wirtschaftliche Durchführung der Arbeiten von Bedeutung sind.
5.3 Der Kunde hat auf eigene Kosten dafür zu sorgen, dass die Leistung am vereinbarten Termin ordnungsgemäß durchgeführt werden kann. Hierzu gehören insbesondere:
ausreichende Zugänglichkeit und Freiräumen des Arbeitsbereichs,
Bereitstellung erforderlicher Strom- und – soweit notwendig – Wasserversorgung,
unbehinderte Zufahrt und geeignete Parkmöglichkeit in zumutbarer Nähe zum Leistungsort,
Schaffung der notwendigen Voraussetzungen für Demontage-, Pump-, Hebe-, Reinigungs-, Schutz- und Transportarbeiten,
sowie die rechtzeitige Mitteilung besonderer Risiken und örtlicher Besonderheiten.
5.4 Verzögerungen, Mehrkosten oder Schäden, die dadurch entstehen, dass der Kunde seine Mitwirkungspflichten verletzt oder unzutreffende bzw. unvollständige Angaben gemacht hat, hat der Kunde zu vertreten, soweit er diese zu vertreten hat.
6. Zugänglichkeit und Ausführungsbedingungen
6.1 Die Leistungserbringung setzt voraus, dass das Objekt für Fahrzeuge und Personal des Auftragnehmers zumutbar erreichbar ist und die Arbeiten gefahrlos und fachgerecht ausgeführt werden können.
6.2 Soweit Pumparbeiten, Demontagearbeiten oder Entsorgungsarbeiten aufgrund der örtlichen Verhältnisse nur erschwert oder mit zusätzlichen Maßnahmen möglich sind, gilt dies als zusätzlicher Aufwand.
6.3 Nicht im Angebot enthalten sind, soweit nicht ausdrücklich vereinbart:
besondere Schutz- und Abdeckmaßnahmen,
Arbeiten an Beton oder sonstigen besonders widerstandsfähigen Bauteilen,
Entfernung fremder Gegenstände, Lagergut, Müll oder Altlasten,
sowie Maßnahmen, die durch nicht mitgeteilte bauliche oder technische Besonderheiten erforderlich werden.
7. Zusatzleistungen, Mehraufwand, Unterbrechung und Einstellung der Arbeiten
7.1 Ergibt sich während der Auftragsdurchführung, dass die tatsächlichen Verhältnisse von den Angaben des Kunden oder den dem Angebot zugrunde gelegten Annahmen wesentlich abweichen, ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Anpassung der Vergütung für den hierdurch entstehenden Mehraufwand zu verlangen.
7.2 Dies gilt insbesondere bei
unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Kunden,
nicht offengelegten Einbauten oder Hindernissen,
erschwerter Zugänglichkeit,
erhöhten Verschmutzungs- oder Kontaminationsrisiken,
fehlenden oder verspäteten Mitwirkungshandlungen,
sowie bei sonstigen vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Umständen, die zusätzliche Leistungen erforderlich machen.
7.3 Der Auftragnehmer wird den Kunden über erkennbaren Mehrvergütungsbedarf vor Fortsetzung der Arbeiten informieren, soweit dies nach den Umständen möglich und zumutbar ist.
7.4 Ist eine Fortsetzung der Arbeiten aus Sicherheitsgründen, wegen fehlender Mitwirkung des Kunden, wegen unrichtiger Angaben oder wegen unzumutbarer örtlicher Verhältnisse nicht möglich oder nicht zumutbar, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeiten zu unterbrechen oder einzustellen.
7.5 In diesem Fall sind die bis dahin vertragsgemäß erbrachten Leistungen, angefallene Auslagen, erforderliche Wartezeiten, Entsorgungs-, Transport- und Fremdkosten sowie zusätzlich notwendige Leistungen nach den vertraglich vereinbarten oder, soweit eine Vereinbarung fehlt, den üblichen Vergütungssätzen zu vergüten. Diese Regelung orientiert sich an den gesetzlichen Grundsätzen zu Mitwirkung, Teilvergütung und Vergütung bei vom Besteller veranlasster Undurchführbarkeit.
7.6 Nach Beginn von Arbeiten an Heizöltankanlagen oder sonstigen Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ist ein Abbruch oder eine Unterbrechung ausgeschlossen, soweit dadurch ein sicherheitsrechtlich, umweltrechtlich, technisch oder wasserrechtlich unzulässiger oder gefährlicher Zustand entstehen oder fortbestehen würde. In diesem Fall sind wir berechtigt und verpflichtet, die zur Herstellung eines ordnungsgemäßen und gefahrlosen Zustands erforderlichen Maßnahmen durchzuführen. Die hierfür erforderlichen Leistungen sind vom Auftraggeber zu vergüten.
8. Termine und Ausführungsfristen
8.1 Ausführungs- und Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
8.2 Termine stehen unter dem Vorbehalt, dass der Kunde seine Mitwirkungspflichten rechtzeitig erfüllt und keine unvorhersehbaren Umstände eintreten, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat.
8.3 Verzögert sich die Leistungsausführung aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, verlängern sich vereinbarte Termine und Fristen angemessen.
9. Abnahme
9.1 Werkleistungen sind nach Fertigstellung vom Kunden abzunehmen, sofern nicht nach der Beschaffenheit der Leistung eine Abnahme ausgeschlossen ist.
9.2 Der Auftragnehmer kann dem Kunden nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme setzen.
9.3 Die Leistung gilt nicht allein durch Schweigen oder bloßen Fristablauf als abgenommen, soweit eine solche Abnahmefiktion gesetzlich oder nach den Umständen des Einzelfalls nicht wirksam vereinbart werden kann.
9.4 Nimmt der Kunde die Leistung trotz Abnahmereife nicht ab, obwohl er hierzu verpflichtet ist, bleiben die gesetzlichen Rechte des Auftragnehmers unberührt.
10. Zahlung, Abschlagszahlungen und Fälligkeit
10.1 Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, sofort nach Zugang ohne Abzug fällig.
10.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, für vertragsgemäß erbrachte und nachgewiesene Teilleistungen Abschlagszahlungen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu verlangen.
10.3 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.
10.4 Gegenüber Verbrauchern werden keine pauschalen Mahn- oder Bearbeitungsgebühren erhoben, soweit diese den tatsächlich entstandenen, nachweisbaren Verzugsschaden übersteigen oder den Kunden unangemessen benachteiligen würden. Unzulässige pauschalierte Schadensersatzklauseln sind in AGB ausgeschlossen.
10.5 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen.
11. Eigentumsvorbehalt
11.1 Gelieferte Waren, Ersatzteile, Armaturen, Zubehör und sonstige Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag Eigentum des Auftragnehmers.
11.2 Der Kunde ist verpflichtet, Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und, soweit erforderlich, auf eigene Kosten angemessen zu sichern.
11.3 Gegenüber Verbrauchern gilt der Eigentumsvorbehalt nur für die Forderung aus dem jeweiligen Vertrag.
12. Widerruf und freie Stornierung
12.1 Besteht zugunsten eines Verbrauchers ein gesetzliches Widerrufsrecht, richtet sich dieses ausschließlich nach der gesondert mitgeteilten Widerrufsbelehrung.
12.2 Die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers werden durch diese AGB weder ausgeschlossen noch eingeschränkt.
12.3 Soweit kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht oder der Kunde Unternehmer ist, kann eine freie Stornierung nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften oder einer individuellen Vereinbarung erfolgen.
12.4 Kündigt der Kunde einen Werkvertrag nach Vertragsschluss frei, richtet sich die Vergütung nach den gesetzlichen Vorschriften.
13. Haftung
13.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt
bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,
sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
13.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Auftragnehmers auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
13.3 Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
13.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
13.5 Soweit Schäden, Beeinträchtigungen, Verzögerungen oder Mehraufwendungen auf unzutreffende oder unvollständige Angaben des Auftraggebers, fehlende oder verspätete Mitwirkung, Überalterung, Materialversprödung, Vorschäden, Korrosion, nicht fachgerechte Installation, unsachgemäße Vorarbeiten Dritter, verdeckt verlegte oder nicht erkennbare Rohr-, Kabel- oder sonstige Leitungen, bauliche oder statische Besonderheiten, vorhandene Kontaminationen oder sonstige nicht von uns zu vertretende Umstände zurückzuführen sind, haften wir nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Gleiches gilt für unvermeidbare, trotz fachgerechter und branchenüblicher Ausführung nicht vollständig auszuschließende Verschmutzungen, insbesondere durch Staub, Kontakt, Verstauben oder Abtropfungen, sowie für Beeinträchtigungen an angrenzenden Flächen, Oberflächen, Verkleidungen, Zierpflanzen, Begrünungen oder sonstigem Bewuchs, sofern uns insoweit kein vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten zur Last fällt.
14. Mängelrechte
14.1 Für Mängel gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
14.2 Gegenüber Unternehmern gilt:
offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Abnahme oder Ablieferung,
nicht offensichtliche Mängel unverzüglich nach Entdeckung,
jeweils in Textform anzuzeigen.
14.3 Gegenüber Verbrauchern gelten keine abweichenden Ausschlussfristen für Mängelanzeigen. Eine AGB-Klausel, die Verbrauchern eine zu kurze Ausschlussfrist oder eine strengere Form als Textform auferlegt, ist unzulässig.
14.4 Die Verjährung von Mängelansprüchen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
15. Eingebrachte Sachen des Kunden
15.1 Vom Kunden bereitgestellte Sachen, Hilfsmittel, Unterlagen oder sonstige Gegenstände werden mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt behandelt.
15.2 Eine Haftung für Verlust oder Beschädigung solcher eingebrachten Sachen besteht nur nach Maßgabe von Ziffer 13 dieser AGB.
16. Urheber- und Nutzungsrechte
16.1 An vom Auftragnehmer erstellten Unterlagen, Plänen, Bildern, Texten, Skizzen, Berechnungen, Abläufen, Konzepten und sonstigen Arbeitsergebnissen verbleiben – soweit urheberrechtlich schutzfähig – die entsprechenden Rechte beim Auftragnehmer.
16.2 Eine Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder sonstige Nutzung über den vertraglich vorausgesetzten Zweck hinaus bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers, soweit nicht zwingende gesetzliche Rechte entgegenstehen.
17. Datenschutz
17.1 Personenbezogene Daten werden im Rahmen der Vertragsdurchführung und unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.
17.2 Nähere Informationen enthält die gesonderte Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.
18. Rechtswahl und Gerichtsstand
18.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
18.2 Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen wird.
18.3 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Auftragnehmers. Zulässige Gerichtsstandsvereinbarungen richten sich im Übrigen nach den gesetzlichen Vorschriften.
18.4 Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
19. Schlussbestimmungen
19.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
19.2 An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Allgemeine Geschäftsbedingungen2026-05-02T09:02:44+02:00

