Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Allgemeines / Anwendungsbereich

1.1 Sämtliche abgeschlossenen Verträge zwischen der Firma Tankschutz Bonn UG (nachfolgend „Tankschutz Bonn“) und deren Vertragspartnern werden ausschließlich auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) abgeschlossen.

1.2 Der Einbeziehung anderer AGB in das Vertragsverhältnis wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

1.3 Das Angebot von Tankschutz Bonn richtet sich gleichermaßen an Verbraucher und Unternehmer. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder Ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer sind juristische Personen, natürliche Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die Rechtsgeschäfte zu gewerblichen, selbstständigen oder freiberuflichen Zwecken abschließen (§ 14 BGB).

2 Vertragsschluss

2.1 Die Tankschutz Bonn präsentiert auf ihrer Webseite www.tankschutz-bonn.de ein Leistungsangebot. Diese Präsentation stellt jedoch kein bindendes Vertragsangebot dar. Es handelt sich um eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden auf Abschluss eines Kaufvertrages.

2.2 Aufforderungen auf Abschluss eines Vertrages können schriftlich per Post, Fax, E-Mail oder auch telefonisch übermittelt werden. Ist der Auftraggeber Verbraucher, so übermittelt Tankschutz Bonn dem Auftraggeber eine Bestellbestätigung. Ist der Auftraggeber kein Verbraucher, so gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung, sofern keine anderweitige schriftliche Bestätigung von Tankschutz Bonn erfolgt.

2.3 Der Käufer kann diese AGB vor Vertragsschluss unter www.tankschutz-bonn.de abrufen, drucken und speichern. Sollte der Käufer ein Verbraucher sein, so werden die AGB dem Angebot beigefügt und zusätzlich über einen mitgesendeten Link verfügbar gemacht.

2.4 Die Tankschutz Bonn bietet ihre Leistungen auf Basis der aktuell geltenden gesetzlichen Regelungen, dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) an. Das WHG wiederum stützt sich in Gänze auf die AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) vom 01.08.2017. Die diesem Rahmen geltenden Sorgfalts- und Betreiberpflichten dienen als Kalkulationsgrundlage.

3 Preise

3.1 Die Tankschutz Bonn bietet ihre Leistungen in Form einer individuellen Preis-/Leistungsbeschreibung an, die dem Auftraggeber, gewöhnlich per E-Mail, übermittelt wird.

3.2 Soweit nicht anders vereinbart, handelt es sich bei den übermittelten Angebotspreisen stets um Endpreise. Diese enthalten sowohl die in Deutschland gültige Umsatzsteuer (in der gesetzlichen Höhe) und sonstige Preisbestandteile.

3.3 Bei der Preiskalkulation geht die Tankschutz Bonn UG von zugelassenen, normgerechten und betreiberpflichtgemäß gewarteten und betriebenen Heizöltankanlagen ohne Sondereinbauten aus. Treffen diese Annahmen ganz oder teilweise nicht zu, sind Abweichungen vom Angebotspreis möglich.

Den gesetzlichen Vorgaben entsprechend installierte Tankanlagen, sollten installiert sein wie folgt. Stahltankanlagen müssen Seitenabstände rundum von 40 cm aufweisen, Kunststofftankanlagen zweiseitig mindestens 40 cm und zweiseitig mindestens 5 cm. Generell ist eine Deckenfreiheit von 50 cm für Stahl und doppelreihige Kunststofftankanlagen zugrunde gelegt.

Der jeweilige Arbeitsort muss über befestigte Flächen erreichbar respektive bearbeitbar sein. Verschmutzungen durch Lehm, Schlamm, Mutterboden oder ähnlichem, kann zu einem Verschmutzungszuschlag oder dem Abbruch der Arbeiten führen.

Zum Zeitpunkt der Durchführung muss eine Stromversorgung (230V) zur Verfügung stehen. Die Arbeiten dürfen nicht durch Container, Gerüst, parallele Gewerke, Lagergut oder Sonstiges behindert werden. Sollten sich erhöhte Kontaminationsrisiken ergeben, wird dies zur Unterbrechung (Wartezeiten) oder auch zu einem Abbruch der Arbeiten führen.

Offerierte Abbrucharbeiten beziehen sich ausschließlich auf gemauerte Wände und/oder Wandbereiche, Beton ist ausgeschlossen.

Oberflächenschutz- oder Abdeckmaßnahmen sind nicht berücksichtigt.

4 Rücktrittsrecht

4.1 Tankschutz Bonn UG ist nicht verpflichtet, Aufträge auszuführen, mit denen gegen Rechtsvorschriften verstoßen wird oder die Rechte eines Dritten verletzen.

4.2 Bei Abweichungen von den Grundangaben und/oder deutlich höherem Leistungsumfang als vorausgesetzt, hat die Firma Tankschutz Bonn UG das Recht, die Arbeiten abzubrechen und die entstandenen Kosten zu berechnen. Sollte der Auftraggeber 14 Tage nach Auftragserteilung vom Auftrag zurücktreten, müssen wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 80,00 € und ab drei Tagen vor der Ausführung 240,00 € erheben.

4.3 Die Tankschutz Bonn UG hat das Recht, bei unzumutbaren örtlichen Umständen und/oder Bedingungen, welchen Leib, Leben und/oder Gesundheit der Mitarbeiter und/oder anderer Personen gefährdet, die Durchführung der Arbeiten abzulehnen und die bis dato entstandenes Kosten in Rechnung zu stellen. Örtliche Besonderheiten, welche entsprechenden Vorbereitungen bedürfen, müssen in jedem Fall vorab kommuniziert werden.

5 Haftung

5.1 Für Ansprüche, die aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen wie folgt verursacht wurden, haftet die Tankschutz Bonn stets unbeschränkt.

• Bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

• bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung,

• bei Garantieversprechen, soweit vereinbart, oder

• soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes („ProdHaftG“) eröffnet ist.

Mehrere Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch für alle Verbindlichkeiten aus dem Vertragsverhältnis.

5.2 Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und, auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, (Kardinalpflichten) durch leichte Fahrlässigkeit von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Im Übrigen sind Ansprüche, die auf eine leichte Fahrlässigkeit zurückgehen, ausgeschlossen.

5.3 Im Speziellen ist eine Haftung nach Maßgabe der vorstehenden Vorschriften ausgeschlossen. Für eventuelle Verschmutzungen durch Kontakt, Verstauben oder Abtropfungen.

5.4 Keine Haftung:

• Auf Zierpflanzen und/oder Begrünung respektive jeder Art von Bewuchs.

• Bei Versprödung an Tankanlagen, Überalterung oder nicht fachgerechter Installation.

• Auf baustatischen Einfluss durch beauftragte Abbrucharbeiten.

• Auf Rohr- oder Kabelleitungen im Bereich der Tankanlagen oder unsachgemäßer Installation oder Überalterung.

6 Zugänglichkeit

6.1 Die Leistungserbringung setzt ein direktes Anfahren des Objektes und Parkflächen direkt am Objekt voraus. Hier ist eine Distanz von höchstens 25 Metern zum Objekt zugrunde gelegt. Zur Ausführung von Pumparbeiten darf keine Straße gekreuzt werden. In Bereichen, welche eine Sondergenehmigung erfordern, ist der Auftraggeber, sofern nicht anders vereinbart, für die Beschaffung verantwortlich.

6.2 Weiter muss der AG die Zugänglichkeit zur Auftragsausführung gewährleisten. Entstehende Wartezeiten, welche organisatorisch durch den Auftraggeber verursacht sind, müssen durch den Auftraggeber getragen werden. Des Weiteren ist die Strom- und Wasserversorgung, sofern nicht anders vereinbart und zur Auftragsdurchführung erforderlich, durch den Auftraggeber zu stellen. Das Entfernen von zuvor entstandenen Abbruchrückständen, Müll, Lagergut und/oder Unrat, ist nicht berücksichtigt.

6.3 Tankanlagen müssen zur Öltankentsorgung barrierefrei, genauer gesagt bodeneben und mindestens in Türbreite erreichbar sein. Abmauerungen müssen im Vorfeld, oder durch uns, während der Arbeiten entfernt werden.

7 Grundsätze der Auftragsausführung / Abnahme

7.1 Der Auftraggeber haftet in vollem Umfang für sämtliche von ihm gelieferten Daten und deren Inhalte. Tankschutz Bonn ist zur inhaltlichen Überprüfung der überlassenen Daten nicht verpflichtet.

7.2 Gerät der Auftraggeber mit der Abnahme ganz oder teilweise in Verzug, kann Tankschutz Bonn nach weiterer Fristsetzung ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung verlangen.

7.3 Der Auftraggeber garantiert, dass die von ihm betriebenen oder benutzten Einrichtungen in einwandfreiem technischem Zustand sind und in Übereinstimmung mit allen öffentlich und privatrechtlichen Sicherheitsvorschriften betrieben werden.

7.4 Jede Form der unautorisierten Nutzung, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Weitergabe, der von der Tankschutz Bonn zur Verfügung gestellten Daten ist, untersagt.

7.5 Eine Weitergabe an Dritte, insbesondere an Wettbewerber der Tankschutz Bonn, ist untersagt.

7.5 Tankschutz Bonn UG ist berechtigt, sich zur Erfüllung der abgeschlossenen vertraglichen Verpflichtungen Dritter zu bedienen.

8 Fertigstellungstermine

Fertigstellungstermine werden vertraglich individuell vereinbart und können ggf. durch unbeeinflussbare Umstände aufgrund gesonderter bilateraler Vereinbarung angepasst oder verändert werden.

9 Zahlung und Rechnungslegung

9.1 Die Vergütung wird mit der Abnahme des beauftragten Werkes fällig. Das Abnahmedatum ist in der Rechnung vermerkt. Die Rechnung gilt ab dem dritten Werktag nach Aufgabe zur Post oder elektronisch per E-Mail an die vom Auftraggeber bekannt gegebene E-Mail-Adresse als zugestellt.

9.2 Die Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Skontoabzug fällig und innerhalb von 14 Tagen zu begleichen. Entscheidend ist dabei der Geldeingang auf dem in der Rechnung angegebenen Konto von Tankschutz Bonn.

9.3 Ab dem 15. Tag kommt der Auftraggeber automatisch in Zahlungsverzug. Der Verzugszinssatz beträgt fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Es werden Bearbeitungsgebühren von fünf Prozent des Auftragswertes oder mindestens 15,00 € beim ersten Schreiben erhoben.

9.4 Tankschutz Bonn, kann vom Auftraggeber zudem für in sich abgeschlossene Teile des zu erstellenden Werkes Abschlagszahlungen der erbrachten vertragsgemäßen Leistungen verlangen und hierüber Zwischenrechnungen stellen. Hinsichtlich des Zugangs von Zwischenrechnungen gilt Nummer 10 der AGB.

9.5 Eigentumsvorbehalt nach §449I BGB

Bei gelieferten und/oder installierten Waren wie Armaturen, Tankanlagen und/oder sonstige Waren, bleiben diese bis zur vollständigen Zahlung im Besitz der Tankschutz Bonn UG. Bei Nichtzahlung behält sich die Tankschutz Bonn UG das Recht vor, die gelieferten Waren wieder zu demontieren, genauer gesagt abzuholen. Die Abrechnung der bis dorthin geleistete Dienste und Arbeiten bleibt hiervon unberührt.

10 Gewährleistung

10.1 Tankschutz Bonn gewährleistet, dass die verkaufte Ware zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges frei von Materialfehlern ist und die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat. Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch zehn Werktage nach Empfang der Lieferung schriftlich anzuzeigen. Geringfügige Abweichungen, die die Verwendbarkeit der Anlagen nicht wesentlich beeinträchtigen, können nicht beanstandet werden.

10.2 Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf den normalen Verschleiß oder die Abnutzung sowie Schäden durch unsachgemäße Leistungen privater oder kommerzieller Natur. Die Gewährleistung beträgt 5 Jahre nach BGB. Bei Reklamationen muss das Kaufdatum mit einer Rechnung nachgewiesen werden.

11 Urheberrecht

Das Urheberrecht an sämtlichen erbrachten kreativen Leistungen, Instandsetzungsprozesse, Arbeitsabläufe, praktische Vorgehensweisen, Grafik, Bild- und Textmarken der Homepage, werden von der Tankschutz Bonn gehalten.

12 eingebrachte Sachen

12.1 Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Sachen (u. a. Werkzeuge, Hilfsmittel etc.) werden im Rahmen der Auftragsanbahnung ebenso wie zur Auftragsdurchführung mit der gebotenen Sorgfalt behandelt. Eine Haftung durch die Tankschutz Bonn UG, für Beschädigung oder Verlust, ist jedoch ausgeschlossen.

13 Datenschutz

13.1 Personenbezogene Daten der Kunden, die zur Auftragsdurchführung notwendig sind, werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO verarbeitet und in elektronischer Form entsprechend der erforderlichen technischen und organisatorischen Bestimmungen mit modernster Verschlüsselungstechnik gespeichert. Nähere Informationen können der Datenschutzerklärung entnommen werden.

14 Gerichtsstand und anwendbares Recht

14.1 Für alle geschlossenen Verträge zwischen Tankschutz Bonn und dem Kunden ist unter Ausschluss der Bestimmungen der United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG, „UN-Kaufrecht“) ausschließlich deutsches Recht anwendbar.

14.2 Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Geschäftssitz von Tankschutz Bonn.

14.3 Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Ferner gilt diese Rechtswahl im Hinblick auf das gesetzliche Widerrufsrecht nicht bei Verbrauchern, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses keinem Mitgliedstaat der Europäischen Union angehören und deren alleiniger Wohnsitz und Lieferadresse zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses außerhalb der Europäischen Union liegen.

15 Informationen zur Online-Streitbeilegung (Art. 14 ODR-Verordnung)

15.1 Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Onlinestreitbeilegung bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr

15.2 Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist. Der Verkäufer ist weder verpflichtet noch bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.

16 Änderungen der AGB

16.1 Tankschutz Bonn ist berechtigt, die vorliegenden AGB mit einer entsprechenden Ankündigungsfrist (siehe dazu Abs. 2) zu ändern, wenn eine Änderung notwendig ist und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.

16.2 Tankschutz Bonn teilt dem Kunden etwaige Änderungen der AGB sechs Wochen vor dem Wirksamwerden in Textform mit.

16.3 Ist der Kunde mit den Änderungen nicht einverstanden, so kann er diesen widersprechen. Auf das Bestehen dieses Widerspruchsrechtes weist Tankschutz Bonn den Kunden in der Änderungsmitteilung hin und darauf, dass die Änderungen als genehmigt gelten, wenn der Kunde diesen nicht innerhalb von vier Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht.

Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist das Amtsgericht Bonn oder das Landgericht Bonn zuständig. Wir sind auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers bzw. Käufers zu klagen. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber eine natürliche Person im Inland ist, die für private Zwecke handelt (Verbraucher).

17 Schlussbestimmung

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt. Tankschutz Bonn und der Kunde verpflichten sich, eine unwirksam gewordene Regelung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlich gewollten am nächsten kommt.