Verstöße gegen Betreiberpflichten können rechtliche Konsequenzen haben. In vielen Fällen handelt es sich zunächst um Ordnungswidrigkeiten, die mit Bußgeldern geahndet werden können.
Strafrechtliche Konsequenzen, wie Geld- oder Freiheitsstrafen, kommen nur in schwerwiegenden Fällen in Betracht – etwa dann, wenn durch Pflichtverletzungen Gewässer, Boden oder Menschen erheblich gefährdet oder geschädigt werden.
Wichtig ist dabei: Solche Situationen lassen sich in der Praxis durch regelmäßige Kontrollen, fachgerechte Wartung und die frühzeitige Beseitigung von Mängeln in aller Regel vermeiden.
Hinweis:
Die gesetzlichen Grundlagen und möglichen Strafrahmen sind im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und in der AwSV geregelt. Ausführliche Informationen finden Sie in den offiziellen Gesetzestexten, z. B. auf Gesetze im Internet.

