Technische Funktionsweise und Zweck des Grenzwertgebers

Durch den Grenzwertgeber (GWG) soll ein Überfüllen des Behälters verhindert werden. Bei oberirdischen Öltankanlagen darf der Füllstand 95 % und bei unterirdischen Anlagen maximal 97 % betragen. Technisch handelt es sich um einen Kaltleiter, auch PTC (Positiv-Temperatur-Koeffizient) genannt, welcher den Widerstand bei Temperaturschwankung verändert. Zunächst wird der Kaltleiter durch eine geringe Spannung erwärmt, berührt der Füllstand dann den GWG, kühlt dieser schlagartig ab. Dies nimmt die Elektronik im Tankfahrzeug wahr und unterbricht über ein Magnetventil den Füllvorgang. Die Einbautiefe hängt jeweils von der Art und Bauweise der einzelnen Tankanlage ab und muss auf diese eingestellt werden.

Häufig sind noch Grenzwertgeber alter Bauart in Tankanlagen verbaut, die nicht mehr zulässig sind. Im Gegensatz zu neueren Grenzwertgebern umgibt den Kaltleiter eine gelochte Hülse aus Kunststoff oder Metall. Über die Löcher in den Hülsen sollte ermöglicht werden, dass das Heizöl den Kaltleiter erreicht beziehungsweise umspült, und somit eine Unterbrechung des Füllvorgangs auslöst. Die Erfahrung zeigte allerdings, dass bei der alten Bauform Verstopfungen auftreten können. Mit dem Resultat der Überfüllung von Heizöltankanlagen.

Infovideo zum GWG

Rechtliches

Die Installation eines Grenzwertgebers ist bei einer Heizöllagerung über 1.000 Liter Fassungsvermögen vorgeschrieben. Genauer definiert findet sich die Vorschrift in der AwSV bzw. AwSV der (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen). Dieser Verordnung folgt das Wasserhaushaltsgesetz.

Grenzwertgeber

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