Ist das Heizöl nicht mehr verwertbar, wird ein Ankauf in der Regel ausgeschlossen. In diesem Fall können wir gerne die fachgerechte Entsorgung des Heizöls vornehmen. Oder, falls gewünscht, in diesem Kontext, den Vorgaben des Whg und der AwSV entsprechend, eine Stilllegung oder Öltankentsorgung durchführen.

