Betreiberpflichten & Besorgnisgrundsatz
Alle Betreiber von Heizöltankanlagen haben sogenannte Betreiberpflichten, oft aber ist man sich darüber nicht im Klaren. Hier finden Sie eine Zusammenfassung.
Alle Betreiber von Heizöltankanlagen haben sogenannte Betreiberpflichten, oft aber ist man sich darüber nicht im Klaren. Hier finden Sie eine Zusammenfassung.
Beim Betrieb von Heizöllageranlagen gilt der Besorgnisgrundsatz. Dieser sagt nichts anderes aus, als dass es nicht den geringsten Anlass zur Besorgnis beim Betrieb von Öltankanlagen geben darf.
Jeder Betreiber muss seine Heizöltankanlage regelmäßig auf Sicherheit und Dichtigkeit kontrollieren. Zumindest ist dies oberflächlich vor und nach jedem Tankvorgang zu empfehlen. Da auch der Zustand des Behälterinneren eine große Rolle spielt, ist eine Kontrolle in Form einer Öltankreinigung & Wartung im Rhythmus von fünf Jahren dringend erforderlich. Andernfalls lassen sich sicherheitsrelevante Mängel innerhalb der Tankanlage nicht ausschließen. Aber auch außen liegende sicherheitstechnische Probleme erkennt der Laie eher selten. Um Ihnen etwas an die Hand zu geben mit dem Sie selbst eine Kontrolle durchführen können, haben wir im folgenden einige Informationen hinterlegt.
Alternativ können wir Ihnen unseren Tank-Check zur Überprüfung anbieten.
Durch Sichtkontrolle sind Armaturen und Anbauteile zu prüfen, wie
Kontrollieren Sie beim Betanken die Dichtigkeit des Schlauchanschlusses (Füllschlauchanschluss am Haus). Prüfen Sie, ob ein Überdruck beim Befüllen im Behälter entsteht. Sollte keine Überdrucksicherung in Ihrer Tankanlage verbaut sein, besteht eine Berstgefahr. Durch entstehenden Überdruck kann Ihr Tank aufreißen oder platzen. Bedienen Sie sich eines Tricks, um festzustellen ob die durch den Füllvorgang verdrängte Luft ausreichend über die Lüftungsleitung abgeführt werden kann: Schrauben Sie den Füllstandanzeiger hinaus und verschließen Sie die Öffnung während des Tankvorganges mit der flachen Hand. Sie werden sofort merken, wenn dort Druck entsteht. Es kommt durchaus vor, dass Entlüftungsrohrleitungen durch Korrosionsansammlung, Bewuchs, Spinnweben, Vogelnester u.v.m. nicht mehr durchgängig sind.
Kontrollieren Sie die Füllrohrleitung auf Dichtigkeit innerhalb des Tankraumes (Gebäudetank). Achten Sie auf die Bildung von Feuchtigkeit oder Ölfilm. Leckagen können sich hierdurch ankündigen.
Kontrollieren Sie den Behälter selbst, den Zustand des Bodenbleches unterhalb der Kammer oder Batterie (Gebäudetank, Stahl). Nehmen Sie die Schweißnähte in Augenschein. Achten Sie auch hier auf feuchte Stellen oder Ölfilm. Sollten Ihnen hier etwas auffallen, könnte Gefahr bestehen, wählen Sie unsere Nummer (0228-9657 8480).
Die gesetzlich vorgeschriebene Doppelwandigkeit kann auf verschiedene Arten gewährleistet sein. Durch einen Wannenbereich, eine Leckschutzauskleidung oder u.a. auch durch eine Flüssigkeitsüberwachung.
Auch im Wannenbereich des Tankraumes können Schäden entstanden sein. Achten Sie auf:
Die Folienauskleidung darf keine Schäden oder Leckagen aufweisen. Bei Arbeiten im Bereich der Folienwannen sollte das Hinabfallen von spitzen oder scharfen Gegenständen tunlichst vermieden werden. Zwar sind hier Reparaturen durch ein Kunststoffschweißverfahren möglich, allerdings recht aufwendig.
Bei einer vakuumüberwachten Leckschutzauskleidung des Behälters ist nur eine Sichtkontrolle der Überwachungseinheit möglich. Im Regelfall leuchtet dort eine grüne, je nach Hersteller auch eine orange Leuchte. Sollten Sie ein rotes Signal bekommen und/oder ein Alarm ertönt, rufen Sie schnellstmöglich unsere folgende Nummer an Notfallnummer 0228-9657 8480
Bei einer flüssigkeitsüberwachten Erdtankanlage ist ebenfalls nur eine Sichtkontrolle der Überwachungseinheit möglich. Im Regelfall leuchtet dort, wie beim Vakuum System, eine grüne, je nach Hersteller auch eine orange Leuchte. Sollten Sie ein rotes Signal haben und/oder ein Alarm, meist ein lautes Brummen ist zu hören, wählen Sie unsere folgende Notfallnummer 0228-9657 8480