Was Betreiber wissen müssen
Als Betreiber einer Heizöltankanlage tragen Sie eine besondere Verantwortung. Gesetzliche Betreiberpflichten dienen dem Schutz von Mensch, Umwelt und Gebäuden und sind in der AwSV klar geregelt.
Regelmäßige Kontrollen und fachgerechte Wartung helfen, Schäden frühzeitig zu erkennen und kostspielige Umwelt- oder Gebäudeschäden zu vermeiden. Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Pflichten für Betreiber von Heizöltanks gelten – und wie Tankschutz Bonn Sie dabei professionell unterstützen kann.

Gesetzliche Grundlagen der Betreiberpflichten
Als Betreiber einer Heizöltankanlage sind Sie gesetzlich verpflichtet, Ihre Anlage so zu betreiben, dass keine Gefahr für Boden, Gewässer oder Gebäude entsteht. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV).
Zentraler Bestandteil der AwSV ist der sogenannte Besorgnisgrundsatz. Dieser besagt, dass bereits der bloße Verdacht einer möglichen Verunreinigung ausreicht, um Maßnahmen erforderlich zu machen. Es darf zu keinem Zeitpunkt Anlass zur Besorgnis bestehen, dass Heizöl austreten und die Umwelt schädigen könnte.
Diese Verantwortung gilt unabhängig vom Alter der Anlage und auch für private Betreiber von Heizöltanks. Im Schadensfall haftet grundsätzlich immer der Betreiber – selbst dann, wenn der Schaden ohne eigenes Verschulden entstanden ist.
Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, schreibt der Gesetzgeber vor, dass Heizöltankanlagen:
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regelmäßig kontrolliert
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ordnungsgemäß gewartet
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und bei Mängeln unverzüglich instand gesetzt werden müssen.
Dabei wird klar zwischen betreiberseitigen Sichtkontrollen und fachbetriebspflichtigen Arbeiten unterschieden. Während einfache Kontrollen regelmäßig durch den Betreiber selbst durchgeführt werden müssen, dürfen Wartungs-, Reinigungs- oder Sanierungsarbeiten ausschließlich durch einen zugelassenen Fachbetrieb nach AwSV erfolgen.

Kontrollintervalle & Versicherung – ein oft unterschätztes Risiko
Viele Betreiber sind sich nicht bewusst, dass die regelmäßige Eigenkontrolle der Heizöltankanlage nicht nur gesetzlich vorgeschrieben ist, sondern auch entscheidend für den Versicherungsschutz sein kann.
Nach den Vorgaben der AwSV gelten folgende Kontrollintervalle:
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Private Betreiber von Heizöltankanlagen müssen ihre Anlage mindestens alle drei Monate einer Sichtkontrolle unterziehen.
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Gewerbliche Betreiber sind verpflichtet, diese Kontrollen in deutlich kürzeren Abständen, in der Regel alle 14 Tage, durchzuführen.
Diese Kontrollen gelten als Betreiberpflicht und können im Schadensfall von Versicherungen überprüft werden. Werden vorgeschriebene Kontrollen nicht oder nicht regelmäßig durchgeführt, kann dies als Verletzung der Sorgfaltspflicht gewertet werden.
Besonders kritisch:
Kommt es zu einem Ölschaden und kann der Betreiber keine regelmäßigen Kontrollen oder eine Dokumentation nachweisen, drohen Leistungskürzungen oder eine vollständige Leistungsverweigerung durch die Versicherung – selbst bei bestehender Police.
Ausführliche Informationen zu den Kontrollintervallen, zur Dokumentationspflicht und zu typischen versicherungstechnischen Fallstricken haben wir in einem separaten Beitrag für Sie zusammengefasst:
👉 Die Öltank-Falle: Warum Ihre Versicherung trotz Police die Zahlung verweigern kann
Armaturen und Sicherheitseinrichtungen – worauf Betreiber achten sollten
Armaturen und Sicherheitseinrichtungen sind zentrale Bestandteile jeder Heizöltankanlage. Sie dienen dazu, den sicheren Betrieb zu gewährleisten und Ölaustritte beim Befüllen oder im laufenden Betrieb zu verhindern. Als Betreiber sind Sie verpflichtet, diese Bauteile regelmäßig im Rahmen einer Sichtkontrolle zu überprüfen.
Dabei gilt:
Der Betreiber prüft sichtbar erkennbare Mängel, während Einstellungen, Wartung oder Austausch ausschließlich durch einen zugelassenen Fachbetrieb nach AwSV erfolgen dürfen.
Zu den wichtigsten sicherheitsrelevanten Bauteilen gehören:
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Grenzwertgeber
Verhindert das Überfüllen des Tanks beim Befüllvorgang. Hier ist die Bauart sehr wichtig, aber auch die Verkabelung und eine intakte Steckverbindung sind essentiell. -
Berstsicherung
Schützt den Tank vor mechanischer Überlastung durch Überdruck beim Befüllen. -
Antiheberventil / Antihebersicherung
Verhindert das selbstständige Auslaufen von Heizöl bei Undichtigkeiten an der Rücklaufleitung. -
Saugleitung und Rücklaufleitung
Sichtprüfung auf Dichtheit: Achten Sie auf feuchte Stellen an Rohranschlüssen und auf Ölfilm. Hier ist die Rücklaufleitung besonders im Auge zu behalten. -
Füll- und Entlüftungsleitungen
Die Befüll- und Rücklaufleitungen sind in der Regel durch Wände geführt. Dort, wo das Rohr die Wand durchstößt, ist es nicht selten der Fall, dass Leitungen durchrosten. Füllrohrleitungen dürfen nicht unterirdisch verlegt sein!
Weiterführende Informationen:
Ausführliche Erläuterungen zu Grenzwertgebern, Antiheberarmaturen, Überdrucksicherung und weiteren Armaturen finden Sie unter Zubehör.
Sichtkontrolle beim Befüllen besonders wichtig
Beim Betanken der Anlage sollte der Betreiber besonders aufmerksam sein. Prüfen Sie:
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ob der Füllschlauchanschluss absolut dicht ist
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ob beim Betanken ein Überdruck im Behälter entsteht, im Zweifel, Füllstandsanzeiger herausschrauben
Treten während oder nach dem Befüllen Auffälligkeiten auf, sollte der Befüllvorgang sofort unterbrochen und ein Fachbetrieb verständigt werden.
Hinweis:
Veränderungen, Reparaturen oder der Austausch von Armaturen und Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht durch den Betreiber selbst vorgenommen werden. Hier besteht Fachbetriebspflicht
Auffangraum, Wannenbereich und Doppelwandigkeit
Heizöltankanlagen müssen so ausgeführt sein, dass austretendes Heizöl nicht in den Boden oder ins Grundwasser gelangen kann. Diese Anforderung wird durch eine sogenannte Sekundärsicherung erfüllt – entweder in Form eines Auffangraums, einer Auffangwanne oder durch doppelwandige Tanks mit Lecküberwachung.
Als Betreiber sind Sie verpflichtet, auch diese Sicherungssysteme regelmäßig im Rahmen Ihrer Sichtkontrollen zu überprüfen.
Auffangraum und Wannenbereich mit Beschichtung
Bei vielen älteren Heizöltankanlagen besteht die Sekundärsicherung aus einem beschichteten Auffangraum oder einer Auffangwanne mit Ölsperrbeschichtung.
Achten Sie bei der Sichtkontrolle insbesondere auf:
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Risse (z. B. Setzrisse, Haarrisse oder netzartige Rissbildungen)
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Abplatzungen oder Ablösungen der Beschichtung
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Versprödung oder auffällige Verfärbungen
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Feuchte Stellen, Salzausblühungen oder öltypische Gerüche
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Schäden im Bereich von Tankfüßen, Rohrdurchführungen oder Tankraumklappen
Solche Schäden können die Schutzfunktion der Beschichtung erheblich beeinträchtigen. Da es sich hierbei um sicherheitsrelevante Bauteile handelt, dürfen Ausbesserungen oder Erneuerungen ausschließlich durch einen zugelassenen Fachbetrieb erfolgen.

Tankraum Neubeschichtung

Tankraumauskleidung
Auffangwannen mit Folienauskleidung
In einigen Tankräumen wird die Sekundärsicherung durch eine Folienauskleidung realisiert. Diese muss durchgängig dicht, spannungsfrei und unbeschädigt sein.
Bei der Sichtkontrolle sollten Sie darauf achten:
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keine Beschädigungen oder Löcher in der Folie
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keine Versprödung oder Materialermüdung
Reparaturen an Folienauskleidungen sind zwar technisch möglich, jedoch fachbetriebspflichtig.
Doppelwandige Tanks und Lecküberwachung
Bei doppelwandigen Heizöltanks übernimmt die Lecküberwachung die Funktion der Sekundärsicherung. Als Betreiber ist hier lediglich eine Sichtkontrolle der Überwachungseinheit erforderlich.
Im Regelfall zeigt eine grüne Kontrollanzeige den ordnungsgemäßen Zustand an. Je nach Hersteller kann zusätzlich eine orangefarbene Anzeige vorhanden sein.
Leuchtet eine Warnanzeige auf oder ist die Anzeige außer Betrieb, ist höchste Vorsicht geboten. In diesem Fall ist umgehend ein Fachbetrieb zu informieren.

Vakuum-Leckschutzauskleidung
Fazit: Betreiberpflichten einschätzen – Risiken frühzeitig erkennen
Betreiberpflichten lassen sich nicht immer auf den ersten Blick vollständig beurteilen. Gerade bei älteren Heizöltankanlagen oder lange nicht überprüften Komponenten bestehen häufig Unsicherheiten, ob alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
Für eine erste Orientierung haben wir einen Online-Tankprüfer entwickelt. Das Tool ermöglicht eine unverbindliche, anonyme und kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Heizöltankanlage – ohne Registrierung und ohne Verpflichtung. Die Abfrage erfolgt sachlich, strukturiert und ausschließlich zur besseren Einschätzung eines möglichen Handlungsbedarfs.
Der Online-Tankprüfer ersetzt keine fachbetriebliche Prüfung. Die Ergebnisse stellen jedoch eine erste seriöse Einschätzung dar und orientieren sich an den grundsätzlichen Anforderungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und der AwSV.
FAQ
Häufige Fragen zu Betreiberpflichten für Heizöltanks
Als Betreiber gilt die Person oder Stelle, die die tatsächliche Verantwortung für den Betrieb der Heizöltankanlage trägt. In der Regel ist dies der Eigentümer der Anlage oder des Gebäudes.
Auch Vermieter, Hausverwaltungen oder Unternehmen können als Betreiber gelten, wenn sie über den Betrieb der Anlage entscheiden oder für deren sicheren Zustand verantwortlich sind. Maßgeblich ist dabei nicht die Nutzung, sondern die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Betrieb.
Heizöltankanlagen müssen regelmäßig im Rahmen von Sichtkontrollen überprüft werden. Für private Betreiber gilt in der Regel ein Kontrollintervall von mindestens alle drei Monate.
Für gewerbliche Betreiber sind kürzere Intervalle vorgesehen, häufig alle 14 Tage. Die Kontrollen dienen dazu, Undichtigkeiten, Beschädigungen oder andere Auffälligkeiten frühzeitig zu erkennen und Schäden zu vermeiden.
Der Betreiber darf ausschließlich einfache Sichtkontrollen durchführen. Arbeiten wie Wartung, Reinigung, Reparaturen oder Sanierungsmaßnahmen an Heizöltankanlagen unterliegen der Fachbetriebspflicht.
Diese Tätigkeiten dürfen nur von einem zugelassenen Fachbetrieb nach AwSV ausgeführt werden. Eigenmächtige Eingriffe können nicht nur die Betriebssicherheit gefährden, sondern auch rechtliche und versicherungstechnische Konsequenzen haben.
Verstöße gegen Betreiberpflichten können rechtliche Konsequenzen haben. In vielen Fällen handelt es sich zunächst um Ordnungswidrigkeiten, die mit Bußgeldern geahndet werden können.
Strafrechtliche Konsequenzen, wie Geld- oder Freiheitsstrafen, kommen nur in schwerwiegenden Fällen in Betracht – etwa dann, wenn durch Pflichtverletzungen Gewässer, Boden oder Menschen erheblich gefährdet oder geschädigt werden.
Wichtig ist dabei: Solche Situationen lassen sich in der Praxis durch regelmäßige Kontrollen, fachgerechte Wartung und die frühzeitige Beseitigung von Mängeln in aller Regel vermeiden.
Hinweis:
Die gesetzlichen Grundlagen und möglichen Strafrahmen sind im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und in der AwSV geregelt. Ausführliche Informationen finden Sie in den offiziellen Gesetzestexten, z. B. auf Gesetze im Internet.

