
Öltank-Stilllegung & Außerbetriebsetzung
fachbetrieblich bescheinigt
⭐⭐⭐⭐⭐ 4,9 (1469 Bewertungen)
Stilllegung nach AwSV inklusive Entnahme aller Reststoffe
und rechtssicherer Dokumentation für Behörden und Versicherungen.
- Fachbetrieb nach § 62 AwSV
- Stilllegung ohne Tankdemontage möglich
- Reaktivierung bei Außerbetriebsetzung weiterhin möglich
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Stilllegung oder Außerbetriebsetzung – was ist der Unterschied?
Öltank-Stilllegung
Die Stilllegung ist eine endgültige Maßnahme.
Der Tank wird fachgerecht gereinigt, alle Reststoffe werden entfernt
und die Anlage dauerhaft außer Betrieb gesetzt.
- keine spätere Nutzung vorgesehen
- Stilllegungsbescheinigung erforderlich
- Rückbau von Leitungen und Armaturen
Außerbetriebsetzung
Bei der Außerbetriebsetzung bleibt die Tankanlage grundsätzlich erhalten.
Sie wird gereinigt und gesichert, kann aber später wieder in Betrieb genommen werden.
- spätere Nutzung möglich
- keine endgültige Stilllegung
- Sicherung der Anlage erforderlich
Welche Maßnahme zulässig ist, richtet sich unter anderem nach Tanktyp, Volumen, Standort
und den geltenden Vorgaben der AwSV sowie der zuständigen Behörde.
Öltank im Erdreich
Unterirdische Heizöltanks müssen grundsätzlich fachbetrieblich stillgelegt werden.
Je nach Tankanlage ist zusätzlich ein Stilllegungsgutachten nach AwSV erforderlich.
Nach Abschluss der Arbeiten kann der Tank im Erdreich verbleiben, verfüllt oder entfernt werden.
Demontage nach erfolgter Stilllegung
Nach einer fachbetrieblich bescheinigten Stilllegung kann ein einzelner Heizöltank
in bestimmten Fällen in Eigenregie demontiert und entsorgt werden.
Voraussetzung ist der Nachweis der ordnungsgemäßen Stilllegung nach AwSV.
Bei Mehrkammer- oder Batterietankanlagen ist dieses Vorgehen nicht zu empfehlen.
Tank soll weiterhin nutzbar bleiben
Wenn nicht sicher ist, ob der Heizöltank dauerhaft außer Betrieb bleiben soll,
kann eine Außerbetriebsetzung sinnvoll sein.
Dabei werden alle umweltgefährlichen Reststoffe entfernt,
die Tankanlage bleibt jedoch vollständig erhalten und kann später wieder genutzt werden.
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Ja. In vielen Fällen kann ein Öltank fachgerecht stillgelegt werden, ohne ihn auszubauen oder zu entsorgen.
Eine Wiederinbetriebnahme ist nur möglich, wenn die Anlage nicht endgültig stillgelegt wurde.
In diesen Fällen kann eine Außerbetriebsetzung die geeignete Maßnahme sein.
Je nach Tankanlage und Standort können Meldepflichten bestehen.
Sofern ein Stilllegungsgutachten erforderlich ist, erfolgt die Meldung in der Regel automatisch durch den Sachverständigen.
Bei der Stilllegung bleibt der Öltank bestehen und wird fachgerecht außer Betrieb gesetzt.
Eine Entsorgung bedeutet die vollständige Demontage und Abfuhr der Tankanlage.
Externe Informationen:
TÜV-Rheinland beispielsweise.
Bewertungen
Die Gesamtbewertung basiert auf Rückmeldungen unserer Kundinnen und Kunden zu tatsächlich ausgeführten Leistungen seit 2014. Berücksichtigt werden sowohl direkt übermittelte Kundenstimmen als auch öffentlich abgegebene Online-Bewertungen. Alle Bewertungen beziehen sich ausschließlich auf reale Aufträge.
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