Die Öltank-Falle: Warum Ihre Versicherung trotz Police die Zahlung verweigern kann
Viele Hausbesitzer und Gewerbetreibende wiegen sich in falscher Sicherheit. Sie denken: „Ich habe eine Öltankversicherung, und meine Heizung wird ja gewartet – was soll schon passieren?“ Doch im Ernstfall folgt oft das böse Erwachen. Wenn Heizöl austritt und das Erdreich kontaminiert, entstehen schnell Kosten im fünf- oder sechsstelligen Bereich. Die Versicherung prüft dann sehr genau, ob Sie Ihre Pflichten als Betreiber erfüllt haben. Findet sie eine Lücke, wird die Zahlung gekürzt oder komplett verweigert.

Der teure Irrtum: Heizungswartung ist nicht Tankanlagenschutz
Der häufigste Fehler ist die Verwechslung zwischen der Wartung des Brenners und der Instandhaltung der Tankanlage. Ein Heizungsmonteur optimiert die Verbrennung und prüft die Düsen, doch die Sicherheit der Tankanlage und des Aufstellraums gehört oft gar nicht zu seinem Auftrag. Für die Versicherung sind dies zwei völlig verschiedene Baustellen. Wer denkt, mit dem jährlichen Heizungsservice seine Schuldigkeit getan zu haben, begeht ein riskantes Organisationsversäumnis.
Die 3-Monats-Falle: Ihre Pflicht zur Eigenleistung
Was viele nicht wissen: Als Betreiber einer Tankanlage unterliegen Sie der gesetzlichen Eigenüberwachungspflicht (gemäß AwSV).
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Privatkunden müssen ihre Anlage mindestens alle 3 Monate prüfen.
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Gewerbliche Kunden müssen diesen Check sogar alle 15 Tage durchführen.
Dies ist eine reine Betreiberpflicht. Es macht weder wirtschaftlich Sinn, hierfür jedes Mal einen Fachbetrieb zu rufen, noch entbindet Sie eine Beauftragung von Ihrer Verantwortung. Die Versicherung argumentiert im Schadensfall: Hätten Sie diese Sichtprüfungen vorgenommen, wäre der Schaden frühzeitig aufgefallen und hätte minimiert werden können. Ohne Nachweis dieser Prüfungen lautet der Vorwurf: Grobe Fahrlässigkeit.
Der „Papier-Exitus“: Ohne Protokoll kein Versicherungsschutz
Selbst wenn Sie Ihre Anlage regelmäßig kontrollieren: Wenn Sie es nicht dokumentieren, hat es rechtlich nicht stattgefunden. Im Schadensfall liegt die Beweislast bei Ihnen. Können Sie keine lückenlose Historie Ihrer Eigenprüfungen vorlegen, hat die Versicherung einen Vorwand, die Regulierung abzulehnen. Ein einfaches, datiertes und unterschriebenes Protokoll ist hier Ihre wichtigste „Lebensversicherung“.
Die Beschichtungs-Falle und der technische Erhalt
Ein kritischer Punkt bei der Versicherung ist der Zustand der sogenannten Sekundärsicherung. Bei vielen Anlagen dient der Tankraum mit einem speziellen Ölsperranstrich als Auffangwanne.
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Das Problem: Diese Beschichtungen werden über die Jahrzehnte porös, bilden Risse oder blättern ab.
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Die Konsequenz: Tritt Öl aus und versickert durch eine schadhafte Beschichtung im Boden, gilt dies als Verletzung der Instandhaltungspflicht. Da dieser Verschleiß absehbar war, stuft die Versicherung dies oft als „Allmählichkeitsschaden“ oder Wartungsstau ein und nicht als plötzliches Unfallereignis.
Fazit: Handeln Sie, bevor es leckt
Die Versicherung zahlt nur für das Unvorhersehbare. Wer seine Betreiberpflichten ignoriert, macht einen Schaden „vorhersehbar“. Schützen Sie sich, indem Sie die Kontrolle selbst in die Hand nehmen und konsequent dokumentieren.
Gratis-Download: Ihr Prüfprotokoll für die Eigenkontrolle. Damit Sie gegenüber Ihrer Versicherung auf der sicheren Seite sind, habe ich ein einfaches Prüfprotokoll erstellt. Laden Sie es sich hier kostenlos herunter, führen Sie alle drei Monate den kurzen Check durch und heften Sie das Ergebnis ab. So haben Sie im Ernstfall den Beweis für Ihre Sorgfalt in der Hand.

