Rechtliches und was Sie unbedingt zur Stilllegung Ihrer Tankanlage wissen sollten!
Die Stilllegung einer Heizöltankanlage darf nur durch einen fachlich zertifizierten Betrieb nach AwSV und dem Wasserhaushaltsgesetzes durchgeführt werden. Nur ein Fachbetrieb hat die Eignung und die technischen Voraussetzungen, um die hierzu erforderlichen Arbeiten sicher durchführen zu können. Hier gilt der Besorgnisgrundsatz. Es dürfen keine umweltgefährlichen Reststoffe im Öltank verbleiben und alle Versorgungs- und Fülleinrichtungen müssen AwSV entsprechend entfernt oder verschlossen werden. Auch Behältergrößen, Art und Ort spielen eine nicht unwichtige Rolle. Eine Sachverständigenprüfung ist möglicherweise vorgeschrieben.
Gebäudetankanlagen (oberirdische Tankanlagen) müssen einer Stilllegungsprüfung unterzogen werden, sobald sie ein Fassungsvermögen von mehr als 5.000 Liter aufweisen und sich in Wasserschutzgebieten befinden. Oder außerhalb von Wasserschutzzonen ein Fassungsvermögen von 10.000 Liter überschreiten.
Bei Erdtanks oder unterirdisch verlegten Öltankanlagen muss generell eine Stilllegungsbescheinigung von Seiten eines Sachverständigen erfolgen. Der prüfende Sachverständige übersendet einen Auszug der Stilllegungsbescheinigung automatisch an die entsprechende untere Wasserbehörde.
Bei unterirdischen Tankanlagen kommt noch hinzu, dass je nachdem, wo sie verlegt sind und/oder aus welchem Material sie bestehen, eine Verfüllung erfolgen muss. Dies allerdings entscheidet letztendlich der prüfende Sachverständige.
Öltanktrockenlegung & Öltankstilllegung Köln / Bonn
Nach der Umstellung auf eine andere Energieform wie Gas, Pellets, Erdwärme oder Luftwärmekompression wird der Heizöltank nicht mehr genutzt. Es ist nicht selten der Fall, dass Verbraucher aus Gründen der Unkenntniss sich nicht weiter um den Öltank kümmern. Schließlich ist der Öltank ja vom Heizungsfachmann stillgelegt worden. Zumindest hört man dies sehr oft. Hier aber haben wir einen großen Irrtum, eine fachgerechte Stilllegung ist oft nie erfolgt. Der Öltank ist nur nicht mehr in Betrieb. Dies ist in doppelter Hinsicht schlecht, denn erstens finden nun keine Wartungen mehr statt und zweitens ist man sich über die Umweltzeitbombe nicht im Klaren. Garantiert ist aber, dass der Behälter undicht werden wird und es zwangläufig zum Austritt von Heizöl kommen muss. Dies ist sowohl bei im Erdreich verlegten Behältern, wie auch bei Gebäudetanks (unterirdischen und oberirdischen Tankanlagen) der Fall.